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   BFH, 26.02.1985 - VII R 32/84   

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https://dejure.org/1985,3779
BFH, 26.02.1985 - VII R 32/84 (https://dejure.org/1985,3779)
BFH, Entscheidung vom 26.02.1985 - VII R 32/84 (https://dejure.org/1985,3779)
BFH, Entscheidung vom 26. Februar 1985 - VII R 32/84 (https://dejure.org/1985,3779)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer zulässigen Aufrechnung des Finanzamtes mit einer Umsatzsteuerrestforderung gegen Erstattungsansprüche des Steuerpflichtigen - Voraussetzungen der Zulässigkeit der Ungleichbehandlung von Einkommenssteuerzahlern und Lohnsteuerzahlern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 19.10.1982 - VII R 64/80

    Lohnsteuererstattungsansprüche - Aufrechnung

    Auszug aus BFH, 26.02.1985 - VII R 32/84
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage unter Hinweis auf das Urteil des erkennenden Senats vom 19. Oktober 1982 VII R 64/80 (BFHE 138, 308, BStBl II 1983, 541) ab.

    In diesem Zusammenhang seien die Ausführungen des erkennenden Senats in seinem Urteil in BFHE 138, 308, BStBl II 1983, 541, die sich die Vorinstanz zu eigen gemacht habe, nicht überzeugend.

    Wie der erkennende Senat in seiner Entscheidung in BFHE 138, 308, BStBl II 1983, 541 ausgeführt hat, kann auch für beide Fälle der Berücksichtigung von Verlusten nicht angenommen werden, daß das BVerfG die Frage der Verfassungsmäßigkeit anders beurteilt hätte, wenn es das gegenüber dem Erstattungsanspruch des Lohnsteuerzahlers gegebene Aufrechnungsrecht des FA erkannt und mitberücksichtigt hätte.

    Der erkennende Senat hat im Urteil in BFHE 138, 308, BStBl II 1983, 541 ferner entschieden, daß die Aufrechnung des FA gegen den Lohnsteuererstattungsanspruch des Arbeitnehmers, der sich bei der Einkommensteuerveranlagung infolge des Verlustabzugs nach § 10d EStG ergibt, im Regelfall keine unzulässige Rechtsausübung darstellt.

    Der erkennende Senat hält auch an seiner im Urteil in BFHE 138, 308, BStBl II 1983, 541 vertretenen Auffassung fest, daß diese Entscheidung nicht von der Entscheidung des III. Senats des BFH in BFHE 121, 279, BStBl II 1977, 393, auf die sich der Kläger beruft, abweicht und daher eine Anrufung des Großen Senats des BFH nach § 11 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) nicht geboten ist.

    Auch insoweit nimmt der Senat auf die Begründung seine Entscheidung in BFHE 138, 308, BStBl II 1983, 541 Bezug.

  • BFH, 21.01.1977 - III R 107/73

    Gemeinschuldner - Konkurseröffnung - Konkursverwalter - Auftrag zur Weiterführung

    Auszug aus BFH, 26.02.1985 - VII R 32/84
    Mit der nach erfolgloser Beschwerde gegen die Aufrechnungsverfügung erhobenen Klage machte der Kläger geltend, die Aufrechnung stelle eine unzulässige Rechtsausübung das (Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. Januar 1977 III R 107/73, BFHE 121, 279, BStBl II 1977, 393) und verstoße gegen das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG).

    Der erkennende Senat hält auch an seiner im Urteil in BFHE 138, 308, BStBl II 1983, 541 vertretenen Auffassung fest, daß diese Entscheidung nicht von der Entscheidung des III. Senats des BFH in BFHE 121, 279, BStBl II 1977, 393, auf die sich der Kläger beruft, abweicht und daher eine Anrufung des Großen Senats des BFH nach § 11 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) nicht geboten ist.

  • BVerfG, 26.01.1977 - 1 BvL 7/76

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Eintragungsfähigkeit von Verlusten aus

    Auszug aus BFH, 26.02.1985 - VII R 32/84
    Das BVerfG hat in seinem Beschluß vom 26. Januar 1977 1 BvL 7/76 (BVerfGE 43, 231, BStBl II 1977, 297) die verschiedene Behandlung von Einkommensteuerzahlern und Lohnsteuerzahlern als verfassungsmäßig angesehen, wenn sie durch die Besonderheiten des Veranlagungs- oder des Lohnsteuerabzugsverfahrens sachlich gerechtfertigt ist.
  • BFH, 24.06.1960 - VI 198/58 S

    Zulässigkeit der Eintragung eines abzugsfähigen Verlustes aus einer anderen

    Auszug aus BFH, 26.02.1985 - VII R 32/84
    Für letzteren hat der VI. Senat des BFH bereits in seinem Urteil vom 24. Juni 1960 VI 198/58 S (BFHE 71, 443, BStBl III 1960, 414) die mangelnde Eintragungsfähigkeit auf der Lohnsteuerkarte mit den Unterschieden in den Verfahren des Lohnsteuerabzugs und der Veranlagung gerechtfertigt und insoweit einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und den Grundsatz von Treu und Glauben verneint.
  • BFH, 13.07.1995 - VII S 1/95

    Anwendbarkeit des § 850 c Zivilprozessordnung (ZPO) auf den

    Mit ihr kann auch der Erstattungsberechtigte gegen Steuerforderungen des FA aufrechnen, und sie steht dessen Gläubigern zur Befriedigung im Wege der Zwangsvollstreckung zur Verfügung" (Senatsurteil vom 26. Februar 1985 VII R 32/84, BFH/NV 1985, 4).
  • BFH, 26.09.1995 - VII B 117/95

    Aufrechnung gegen Einkommensteuererstattungsanspruch bei Anwendung des § 32 d

    Mit ihr kann auch der Erstattungsberechtigte gegen Steuerforderungen des FA aufrechnen, und sie steht dessen Gläubigern zur Befriedigung im Wege der Zwangsvollstreckung zur Verfügung" (Senatsurteil vom 26. Februar 1985 VII R 32/84, BFH/NV 1885, 4).
  • FG Hamburg, 02.09.2004 - V 58/02

    Steuerberatungsgesetz: Streitwert für die Ausnahmegenehmigung nach § 50 Abs. 3

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